Das Landgericht Hamburg hat nun auch gegen die Internetseite www.stubhub.de eine einstweilige Verfügung erlassen. Zuvor waren Rammstein und ihr Veranstalter MCT bereits gegen Viagogo vorgegenagen. Nach der einstweiligen Verfügung darf nun auch StubHub nicht mehr wie bisher den Kauf von Tickets für die Rammstein-Konzerte 2023 ermöglichen. Begründet wurde die einstweilige Verfügung unter anderem auch mit den im Mai 2022 neu in Kraft getretenen Verbraucherschutz-Vorschriften. Schon längere Zeit sind die Zweimarkt-Ticketverkäufer vielen Musikfans ein Dorn im Auge.
Darüber hinaus hat das Landgericht Hamburg ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 15.000,- verhängt.Rammstein-Fans, die bisher kein Glück beim Ticketkauf für die deutschen Konzerte hatten, bittet die Band – noch einmal – dringlich folgendes zu beachten, um vor unangenehmen Überraschungen geschützt zu sein (wir übernehmen hier den Pressetext von Rammstein):
- Autorisierter Ticketanbieter ist ausschließlich CTS Eventim. Die dort abrufbaren Kartenkontingente zu Preisen in Höhe von EUR 70,00 bis EUR 131,00 zzgl. Gebühren sind derzeit für die deutschen Shows der Band ausverkauft.
- Es erhält nur die Person Einlass, deren Vor- und Zuname auf dem Ticket vermerkt ist und die sich entsprechend ausweisen kann. Bei sämtlichen Konzerten finden strenge Einlasskontrollen statt. Ist ein Ticket nicht auf die Person personalisiert, die Einlass begehrt, erhält sie keinen Eintritt.
- Jede Weitergabe der Tickets ist verboten. Etwaige Rückgaben der Tickets (z.B. wg. Verhinderung, Krankheit etc.) gemäß der AGB des Tourneeveranstalters MCT Agentur können ausschließlich über die CTS Eventim zugehörige Plattform „fanSALE“ (www.fansale.de) abgewickelt werden.
- Wieder freigewordene Tickets können über www.fansale.de erworben werden.
Bei allen anderen Anbietern, die Rammstein-Tickets anbieten, handelt es sich um nicht autorisierte Händler. Rammstein-Tickets, die dort erworben werden, berechtigen nicht zum Eintritt einer Show. Dies gilt insbesondere für sämtliche Rammstein-Tickets, die über Anbieter des sog. Ticketzweitmarktes (wie z.B. Viagogo, StubHub), angeboten werden. Anbieter des sog. Ticketzweitmarktes sind häufig nur schwer von autorisierten Ticketpartnern zu unterscheiden.
Foto: Bryan Adams